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Legal Disclaimer
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

B.

Hinweise zu verknüpften Webseiten

C.

Urheber- und Markenrechte

D.

Bilder und Illustrationen
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen der REWISCO AG und REWISCO
1. Geltungsbereich
  Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Beratung, Pro­jektmanagement, Erstellung von Gutachten und sonstigen Tätigkeiten der REWISCO AG („Beratungsgesellschaft“) für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrie­ben ist (insbesondere im Hinblick auf die Ausführung von gesetzlich vorgegebenen Prüfungstätigkeiten) oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Allgemeiner Inhalt des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Beratungsgesellschaft auszufüh­renden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann die Beratungsgesellschaft ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfeh­lungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.
2.3 Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeich­nung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit in gleicher Weise in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfs­charakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher unverbindlich.
2.4 Die Beratungsgesellschaft kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.
2.5 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des verein­bar­ten Honorars.
3. Mitwirkung der Kunden
  Kunden haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der Beratungsgesellschaft zukommen zu lassen. Die Beratungsgesellschaft darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.
4. Informationsaustausch
4.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hier­von ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Beratungsgesellschaft nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
4.2 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Fax und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verant­wortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
4.3 Die Beratungsgesellschaft kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten las­sen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Beratungsgesellschaft stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
5.1 Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Beratungsgesellschaft im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Beratungsgesellschaft und dem Kunden ausschliesslich der Beratungsgesellschaft zu.
5.2 Die Beratungsgesellschaft räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein.
5.3 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben so­wie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zu­stimmung der Beratungsgesellschaft zulässig.
5.4 Der Kunde unterlässt es, die ihm von der Beratungsgesellschaft überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbei­tung durch den Kunden besteht.
5.5 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. Honorar und Auslagen
6.1 Fehlt eine ausdrückliche Festlegung, ist das Honorar der Beratungsgesellschaft anhand der Honorarempfehlung der Schweizerischen Treuhand-Kammer zu bestimmen.
6.2 Neben dem Honoraranspruch hat die Beratungsgesellschaft Anspruch auf Erstattung der angefallenen Ausla­gen und Dritthonorare. Bedient sich die Beratungsgesellschaft zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die Beratungsgesellschaft von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.
6.3 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkei­ten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgül­tige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
6.4 Die Beratungsgesellschaft kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
6.5 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind bei Rechnungserhalt auf das von der Beratungsgesellschaft angegebene Konto zu zahlen.
7. Haftung
  Die Beratungsgesellschaft haftet für eine absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf maximal das Einfache des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.
8. Gewährleistung
  Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die Beratungsgesellschaft. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 7.
9. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
9.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
9.2 Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die Beratungsgesellschaft vom Kunden völlig schadlos zu halten.
9.3 Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.
9.4 Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.
10. Allgemeines
10.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
10.2 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht des Kantons Zug, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.
B. Hinweise zu verknüpften Webseiten
1. Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Website Links zu anderen Seiten im Internet. Auch wenn vorausgehend erwähnter Sachverhalt der Deutschen Rechtssprechung entspricht, könnte dieser in andere Länder als Präzedenzfall ausgelegt werden, desshalb gilt für alle Links: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss, auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten auf unserer Website. Diese Erklärung gilt für alle Seiten unserer Website und für alle auf unserer Website angebrachten Links und darüber hinaus für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner führen.
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C. Urheber- und Markenrechte
1. Der Name REWISCO® ist markenrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte (Urheberrechte "Copyright-Rechte") sind im Besitze der REWISCO Eigentümer. Alle Rechte vorbehalten.
D. Bilder und Illustrationen
1. Bei den Bildern dieser Webpage kann es sich um beigezogene Bilder handeln, die den effektiven Begebenheiten nicht entsprechen, und die ausschliesslich zwecks Ausgestaltung dieser Web-Seite verwendet worden sind und nicht der persönlichen, räumlichen oder geographischen Realität entsprechen müssen.